Soziale
Rechtshilfe
In der Rechtshilfe werden in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hamprecht von der
Kanzlei Hohage, May & Partner Menschen in schwierigen
sozialen Situationen beraten. Das Angebot wendet sich an Menschen in
Problemsituationen wie Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Überschuldung
sowie an Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung.
Im Rahmen eines für die Betroffenen kostenlosen Gesprächs (Erstberatung) wird
geprüft, welche rechtlichen Schritte einen Ausweg aus der Krise versprechen und
wie diese Schritte vom Hilfesuchenden, z. B. über Beratungs- und
Prozesskostenhilfe, finanziert werden können.
Was tun bei Überschuldung?
Bei Überschuldung kommt ein
Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung in
Betracht. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, durch Entschuldung eine neue
wirtschaftliche Existenz zu schaffen, die ein sozial eingebundenes Leben
ermöglicht.
Bevor ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden kann, muss der
Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung von einer anerkannten
Stelle, z. B. einem Rechtsanwalt, bescheinigt werden.
Wenn Sie sich wegen einer Überschuldungssituation zur Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe entschließen, werden Sie bei der Verhandlung mit Gläubigern
und Banken bis zum eventuellen Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit
Restschuldbefreiung intensiv betreut. Die Kosten können über Beratungshilfe
abgerechnet werden, wenn sie bewilligt wird.
Wie nehme ich die
soziale Rechtshilfe in Anspruch?
Für die soziale Rechtshilfe steht ein
festgelegtes Stundenkontingent zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich wegen der
Vereinbarung einer Beratung zunächst an Sr. Bernadette.
Rechtsanwalt Hamprecht erreichen Sie bei
Hohage, May & Partner
Rechtsanwälte, Steuerberater
Kurfürstenplatz 7
80796 München
Telefon: 089/18 90 47-0
Telefax: 089/18 90 47-29
http: www.hohage-may.de