Soziale Rechtshilfe und Informationsnetzwerk

Soziale Rechtshilfe

In der Rechtshilfe werden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Hamprecht von der Kanzlei Hohage, May & Partner Menschen in schwierigen sozialen Situationen beraten. Das Angebot wendet sich an Menschen in Problemsituationen wie Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und Überschuldung sowie an Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung.
 
Im Rahmen eines für die Betroffenen kostenlosen Gesprächs (Erstberatung) wird geprüft, welche rechtlichen Schritte einen Ausweg aus der Krise versprechen und wie diese Schritte vom Hilfesuchenden, z. B. über Beratungs- und Prozesskostenhilfe, finanziert werden können.

 
 
Was tun bei Überschuldung?
 
Bei Überschuldung kommt ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung in Betracht. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, durch Entschuldung eine neue wirtschaftliche Existenz zu schaffen, die ein sozial eingebundenes Leben ermöglicht.
 
Bevor ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden kann, muss der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung von einer anerkannten Stelle, z. B. einem Rechtsanwalt, bescheinigt werden.
 
Wenn Sie sich wegen einer Überschuldungssituation zur Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entschließen, werden Sie bei der Verhandlung mit Gläubigern und Banken bis zum eventuellen Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung intensiv betreut. Die Kosten können über Beratungshilfe abgerechnet werden, wenn sie bewilligt wird.

 
 
Wie nehme ich die soziale Rechtshilfe in Anspruch?

Für die soziale Rechtshilfe steht ein festgelegtes Stundenkontingent zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich wegen der Vereinbarung einer Beratung zunächst an Sr. Bernadette.
 
Rechtsanwalt Hamprecht erreichen Sie bei

 
Hohage, May & Partner
Rechtsanwälte, Steuerberater
Kurfürstenplatz 7
80796 München
Telefon: 089/18 90 47-0
Telefax: 089/18 90 47-29

http: www.hohage-may.de